Winterberger Apotheker kämpft um seine Telemedizin-Station gegen Kammer-Verbot
Dimitri EigenwilligWinterberger Apotheker kämpft um seine Telemedizin-Station gegen Kammer-Verbot
Die Apothekerkammer der Region hat die Aufstellung einer Telemedizin-Station des Anbieters Medivise in der Franziskus-Apotheke in Winterberg untersagt. Apothekeninhaber Jürgen Schäfer erhielt das Verbot nur einen Tag vor der geplanten Wiedereröffnung. Die Entscheidung löste bei Schäfer formellen Widerspruch aus, der darauf besteht, dass die Station rechtlich zulässig sei.
Die Kammer begründete das Verbot damit, dass die Station gegen gesetzliche Vorschriften verstoße und zu unangemessenen Patientenüberweisungen führen könnte. Zudem warnte sie die angestellte Apothekerin Jasmin Ennulath, dass ihr die Approbation entzogen werden könnte, falls sie die Installation weiterverfolge. Die Behörden schlugen vor, die Station außerhalb der Apotheke aufzustellen – ein Vorschlag, den Schäfer jedoch ablehnte.
Schäfer hat nun Widerspruch eingelegt und verweist dabei auf § 129 Absatz 5h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der telemedizinische Beratungen in Apotheken erlaubt. Er ist überzeugt, dass die Station den Apothekenalltag erleichtern würde, etwa durch die Verwaltung von Wiederholungsrezepten und die Entlastung der Notdienste. Medivise betont, dass die „Telemedicine Box“ alle pharmazeutischen, datenschutzrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen erfülle.
In anderen Apotheken Nordrhein-Westfalens sind ähnliche Telemedizin-Lösungen bereits ohne Beanstandungen der Behörden im Einsatz. Streitpunkt bleibt die Zulässigkeit der Station innerhalb der Apotheke. Schäfers Widerspruch wird nun entscheiden, ob die Installation doch noch erfolgen darf. Das Ergebnis könnte wegweisend für den Einsatz von Telemedizin in Apotheken der gesamten Region sein.






