Steuerberater veruntreut 165.000 Euro von Grundschul-Förderverein und erhält Bewährung
Veronique HänelSteuerberater betrügt Grundschulvereinigung um Geld - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro von Grundschul-Förderverein und erhält Bewährung
Ein 59-jähriger Steuerberater ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Gelder einer Fördervereinigung für eine Grundschule veruntreut hat. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte das frühere Urteil, nachdem der Angeklagte seine Berufung zurückgezogen und eingeräumt hatte, fast 165.000 Euro des Vereinsvermögens veruntreut zu haben.
Der Mann hatte seit 2017 als selbstständiger Steuerberater und Prüfer für die Vereinigung gearbeitet. Zu seinen Aufgaben gehörten die Lohnabrechnung sowie die Einziehung von Zahlungen im Namen der Organisation. Zwischen 2021 und 2022 jedoch leitete er Gelder für private Zwecke um.
In dieser Zeit überwies er Beträge zwischen 1.000 und 12.000 Euro vom Konto des Vereins auf sein eigenes. Zudem entnahm er 19.000 Euro in bar, die er später in Kryptowährungen investierte. Nach anfänglichem Bestreiten der Vorwürfe akzeptierte er die Bewährungsstrafe und willigte ein, einen Teil der gestohlenen Summe zurückzuerstatten.
Als Auflage der Bewährung ordnete das Gericht an, dass er 5.000 Euro an den Förderverein als Schadensersatz zahlt. Mit dem Urteil endet das Verfahren nach seinem Geständnis.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Steuerberater einer Haftstrafe entgeht, sofern er die Auflagen des Gerichts erfüllt. Der Förderverein der Grundschule erhält zwar eine Teilentschädigung, doch der Großteil der veruntreuten Gelder bleibt unaufgeklärt. Der Fall zeigt die finanziellen Risiken auf, denen kleine Organisationen ausgesetzt sind, wenn sie auf externe Berater angewiesen sind.






