26 March 2026, 08:33

Radfahrer rast mit 72 km/h durch 30er-Zone – und bleibt ungestraft

Ein Straßenschild mit der Aufschrift "Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor" mit einer Person links daneben, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 72 km/h durch 30er-Zone – und bleibt ungestraft

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit 72 km/h in einer 30er-Zone geblitzt

Kürzlich wurde ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit einer Geschwindigkeit von 72 km/h in einer Zone mit Tempo-30-Limit kontrolliert. Der Vorfall ereignete sich während einer Geschwindigkeitsüberwachung in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Obwohl keine sofortigen Maßnahmen ergriffen wurden, wirft der Fall Fragen zu den Strafen für zu schnelle Radfahrer auf.

Die Kontrolle fand in einem Bereich mit strengen Tempolimits statt, da sich dort Schulen und Freizeiteinrichtungen befinden. Der Radfahrer, der mit 72 km/h gemessen wurde, gehörte zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern während der Aktion. Trotz einer Überschreitung des Limits um mehr als das Doppelte wurde er nicht angehalten.

Nach aktuellen Regelungen können Radfahrer bei überhöhter Geschwindigkeit Verwarnungen oder Bußgelder zwischen 15 und 35 Euro erhalten. Die genaue Strafe hängt von der Verkehrssituation ab, wobei in der Nähe von Schulen strengere Maßstäbe angelegt werden. Sollte eine konkrete Gefährdung vorliegen, könnte zudem ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.

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Anders als Autofahrer unterliegen Radfahrer nicht dem standardisierten Bußgeldkatalog für Kraftfahrzeuge. Selbst bei einer Kontrolle hätte der Betroffene in diesem Fall nicht mit denselben Konsequenzen rechnen müssen wie ein Autofahrer. Dennoch gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Fahrräder.

Der Vorfall zeigt, dass Tempolimits auch für Radfahrer gelten, die Überwachung jedoch unterschiedlich gehandhabt wird. In diesem Fall wurde kein Bußgeld verhängt, doch künftige Verstöße könnten Strafen nach sich ziehen. Die Behörden kontrollieren weiterhin besonders risikoreiche Bereiche wie Schulzonen.

Quelle