ÖPNV in NRW wird 2026 teurer – doch es gibt auch Erleichterungen für Fahrgäste
Hiltrud BolnbachBus- und Bahnfahrten in NRW werden an vielen Stellen ab 2026 teurer - ÖPNV in NRW wird 2026 teurer – doch es gibt auch Erleichterungen für Fahrgäste
Fahrpreise im ÖPNV in Nordrhein-Westfalen steigen Anfang 2026
Zum 1. Januar 2026 werden die Ticketpreise im Nahverkehr Nordrhein-Westfalens angehoben. Betroffen sind verschiedene Tarife, darunter das Deutschlandticket sowie regionale Fahrkarten. Einige Änderungen sollen jedoch auch die Preissysteme vereinfachen und Rabatte für Kurzstrecken verlängern.
Ab dem 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket monatlich 63 Euro – eine Erhöhung um fünf Euro gegenüber den bisherigen 58 Euro. Damit folgt das Land einem bundesweiten Trend der Preisanpassungen. Die Tarife für Busse und Bahnen steigen im Schnitt um 1,9 Prozent, während im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) eine stärkere Erhöhung von 4,9 Prozent ansteht.
Der Occasional-Tarif "eezy.nrw" für Gelegenheitsfahrer wird um 2,2 Prozent teurer. Beim Westfalentarif fallen die Preiserhöhungen dagegen nur moderat aus – die letzte Anpassung war hier erst am 1. August 2025 in Kraft getreten.
Der Aachener Verkehrsverbund (AVV) wird seine eigenen Tarifänderungen auf einer Versammlung am 26. November finalisieren. Eine bedeutende Neuerung steht zum 1. Juni 2026 an: Dann entfällt die Tarifgrenze zwischen Köln und Aachen. Zudem reformieren der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und der AVV ihre Preissysteme. Die Anzahl der Tarifstufen wird schrittweise reduziert – von derzeit sieben auf fünf im Jahr 2026 und schließlich auf vier bis 2028. Trotz dieser Umstellungen bleibt der günstige Kurzstreckentarif in beiden Verbünden mindestens bis zum 1. Juni 2028 erhalten.
Die Anpassungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft, wobei die meisten Preiserhöhungen ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die Abschaffung der Tarifgrenze Köln-Aachen und die schrittweise Reduzierung der Tarifstufen sollen die Kostenübersicht für Fahrgäste vereinfachen. Die Rabatte für Kurzstrecken bleiben jedoch vorerst für mindestens zwei weitere Jahre bestehen.






