NRW übernimmt ab 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen
Veronique HänelNRW übernimmt ab 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen
Nordrhein-Westfalen übernimmt ab 1. Juli 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige, karitative und kirchliche Veranstaltungen
Das Land stellt für die Initiative drei Millionen Euro bereit, von der rund 33.500 Vereine und Organisationen in der Region profitieren sollen. Die neue Regelung gilt für Veranstaltungen mit Live- oder aufgezeichneter Musik, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter groß ist. Voraussetzung ist, dass die Organisationen ihre Veranstaltungen vorher über ein Online-Portal anmelden. Pro Jahr sind maximal vier Veranstaltungstage förderfähig.
Nicht abgedeckt sind Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik oder gestreamte Auftritte – hier gelten weiterhin die üblichen GEMA-Bestimmungen. Geprüft wird derzeit, ob das Programm künftig auch auf Karnevalsumzüge und Schützenfestumzüge ausgeweitet werden soll.
Sebastian Haug, CDU-Landtagsabgeordneter aus Solingen, lobte die Entscheidung. Sie zeige Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement und entlaste Vereine, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren könnten.
Die Förderung läuft bis Ende 2027 und soll die finanzielle Belastung ehremamtlicher Gruppen verringern sowie mehr Gemeinschaftsveranstaltungen anregen. Das Land erhofft sich dadurch eine Stärkung des bürgerschaftlichen Lebens in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens.






