28 June 2026, 02:26

NRW fordert Lockerung der Regeln für schwimmende Solarparks auf Seen und Flüssen

Bundesratsinitiative für mehr schwimmende Photovoltaik

NRW fordert Lockerung der Regeln für schwimmende Solarparks auf Seen und Flüssen

Nordrhein-Westfalen drängt die Bundesregierung, die Beschränkungen für schwimmende Solarparks zu lockern. Das Land fordert Änderungen der aktuellen Vorschriften, die die Flächenabdeckung begrenzen und Pufferzonen vorschreiben. Behördenvertreter sind überzeugt, dass flexiblere Regelungen den Ausbau erneuerbarer Energien in der gesamten Region vorantreiben könnten.

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Nach dem geltenden Wasserhaushaltsgesetz dürfen schwimmende Solaranlagen nicht mehr als 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken. Zudem müssen sie einen 40 Meter breiten Abstand zum Ufer einhalten. Diese strengen Vorgaben haben die Entwicklung großflächiger Anlagen gebremst.

Im Januar reichte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen dem Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) entsprechende Vorschläge ein. Die Empfehlungen sehen vor, die Abdeckungsgrenzen zu erhöhen und je nach örtlichen Gegebenheiten Ausnahmen zuzulassen. Minister Krischer unterstützt die Pläne und sieht besonders im Niederrhein-Gebiet großes Potenzial für schwimmende Photovoltaik.

Auch Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betont die Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien im Land zu beschleunigen. Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen sechs betriebene schwimmende Solarparks, darunter die mit 5,6 Megawatt Leistung größte Anlage in Bislich.

Das Land beantragt offiziell eine Überarbeitung von Paragraf 36 des Bundeswasserhaushaltsgesetzes. Sollten die neuen Regelungen in Kraft treten, wären größere und anpassungsfähigere schwimmende Solarprojekte möglich. Dies könnte die Kapazitäten für erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus deutlich steigern.

Quelle