07 April 2026, 22:32

Gütersloh: Streit um Straßenausbaukosten spaltet Politik und Verwaltung

Schwarze und weiße Stadtkarte mit einem zentralen Platz, begleitet von beschreibendem Text, der das Stadtlayout und die Merkmale beschreibt.

Gütersloh: Streit um Straßenausbaukosten spaltet Politik und Verwaltung

Streit um Straßenausbaukosten in Gütersloh eskaliert

In Gütersloh ist ein Konflikt über die Verteilung der Kosten für Straßenausbau entbrannt, nachdem die Stadt einen Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Immobilien (APBI) zu Erschließungsbeiträgen angefochten hat. Der APBI lehnte einen Vorschlag ab, die Abrechnung für die Fritz-Blank-Straße und angrenzende Nebenstraßen zu vereinheitlichen – woraufhin die Verwaltung rechtliche Bedenken anmeldete.

Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, die Fritz-Blank-Straße und die umliegenden Straßen als eine Einheit abzurechnen, um die Kosten gerechter auf die Anwohner zu verteilen. Dies stützte sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Kommunen verpflichtet, solche Verfahren anzuwenden, um einzelne Grundstückseigentümer vor unangemessenen finanziellen Belastungen zu schützen.

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Ein unabhängiger Gutachter bestätigte später, dass die einheitliche Abrechnungsmethode rechtlich geboten sei. Dennoch lehnte der Ausschuss den Vorschlag in einer Pattsituation ab. Albrecht Pförtner, Leiter des Bauamts, äußerte während der Sitzung am 30. Oktober Bedenken gegen die Entscheidung.

Bürgermeister Matthias Trepper legte daraufhin formell Widerspruch gegen den Beschluss ein und setzte dessen Umsetzung vorläufig aus. Die Stadt argumentiert, die Entscheidung verstoße gegen geltendes Recht. Der APBI muss das Thema nun erneut beraten und über die Beiträge entscheiden. Sollte der Ausschuss an seiner Haltung festhalten, hat der Gütersloher Stadtrat das letzte Wort.

Im Kern geht es um die Frage, wie die Kosten für den Straßenausbau im Entwicklungsgebiet fair verteilt werden. Mit dem Widerspruch des Bürgermeisters wird der Ausschuss seine Entscheidung überprüfen. Das Ergebnis wird entscheiden, ob der einheitliche Abrechnungsansatz der Stadt durchgesetzt wird oder eine alternative Lösung gewählt wird.

Quelle