Gescheiterte Abschiebung in Paderborn: Warum Issa al H. nicht gefunden wurde
Hiltrud BolnbachGescheiterte Abschiebung in Paderborn: Warum Issa al H. nicht gefunden wurde
Geplante Abschiebung von Issa al H. aus Paderborn scheitert
Am 5. Juni 2023 scheiterte die geplante Abschiebung von Issa al H. aus Paderborn, nachdem Beamte ihn nicht auffinden konnten. Der für seine Überstellung nach Bulgarien vorgesehene Flug startete noch am selben Tag – ohne ihn. Später bestätigten die Behörden, dass keine weiteren Versuche unternommen wurden, ihn aus dem Land zu bringen.
Die Aktion fand in der ehemaligen Dempsey-Kaserne in Paderborn statt, wo gescheiterte Abschiebungen bereits mehrfach vorkamen. Anwohner wussten oft im Voraus von der Anwesenheit der Ausländerbehörde, was die Durchführung von Abschiebungen erschwerte.
Am Tag des Versuchs durchsuchten fünf Mitarbeiter der Ausländerbehörde und Polizeibeamte etwa 30 Minuten lang die Unterkunft nach Issa al H. Sie kontrollierten sein Zimmer und andere zugängliche Bereiche, fanden ihn jedoch nicht. Die Beamten durften die Räume anderer Bewohner nicht durchsuchen – eine Einschränkung, die ein Mitarbeiter später mit einer übermäßigen Arbeitsbelastung begründete.
Nach dem gescheiterten Versuch kehrte Issa al H. in die Einrichtung zurück. Weitere Abschiebungsversuche blieben aus. Der Vorfall geriet nach dem Messerangriff in Solingen in die Kritik und führte zu neuen Regelungen: Einsatzkräfte müssen seitdem einen schriftlichen Bericht vorlegen, in dem sie darlegen, wie und warum eine Abschiebung scheiterte.
Im Rahmen einer späteren Untersuchung sagten drei Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld und ein Polizeibeamter vor dem Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags aus. Sie schilderten Details über die missglückte Aktion und die Herausforderungen, mit denen Beamte bei solchen Einsätzen konfrontiert sind.
Der gescheiterte Abschiebungsversuch unterstrich die anhaltenden Schwierigkeiten bei der Durchführung von Rückführungen aus der Paderborner Einrichtung. Seit dem Vorfall gelten strengere Berichtspflichten für die beteiligten Beamten. Issa al H. blieb in Deutschland, und es gab keine weiteren dokumentierten Versuche, ihn abzuschieben.






