Gericht stoppt Verlegung der TH OWL: Standort Höxter bleibt vorerst gesichert
Hans-Günther KlappGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der TH OWL: Standort Höxter bleibt vorerst gesichert
Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen, gestoppt. Das Urteil erklärte die geplanten Verlegungen nach Detmold oder Lemgo für rechtswidrig und setzte damit den Versuch der Hochschule, den Betrieb zu verlagern, vorläufig aus. Zudem bestätigte das Gericht das Recht des Landes, sich im vergangenen Jahr in die Angelegenheit einzumischen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der TH OWL die Befugnis fehlt, den Standort Höxter vollständig aufzugeben. Nach dem Landeshochschulgesetz ist der Campus ausdrücklich geschützt und darf nicht komplett geschlossen werden. Die Richter urteilten zudem, dass die Schließung eines gesamten Standorts über die Kompetenzen der Hochschule hinausgehe.
Die frühere Ankündigung der Hochschule, die Lehre in Höxter vollständig einzustellen, wurde als rechtswidrig verworfen. Zwar erkannte das Urteil die Aufsichtsrolle des Landes an, machte jedoch deutlich, dass jede Verlegung eines konkreten Plans für den Standort Höxter bedarf. Aktuelle Projekte wie der geplante Gemeinwohl-Campus Höxter und die Forschungsinitiative MaPro bleiben am Standort bestehen.
Es gab keine Belege für formelle Vorbereitungen zur Schließung des Campus. Die Entscheidung des Gerichts stärkt die rechtlichen Schutzmechanismen für den Status Höxters im Bildungssystem des Landes.
Das Urteil verhindert, dass die TH OWL Studiengänge ohne eine tragfähige Strategie für die Zukunft Höxters verlagert. Der Campus bleibt rechtlich geschützt, sodass Lehr- und Forschungstätigkeiten fortgeführt werden können. Die Hochschule muss nun die Vorgaben des Gerichts erfüllen, bevor sie weitere Änderungen vornimmt.






