Gericht kippt BLE-Verbot: Edeka darf Zahlungsfristen für Milchprodukte verlängern
Veronique HänelGericht kippt BLE-Verbot: Edeka darf Zahlungsfristen für Milchprodukte verlängern
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Supermarktkette Edeka Zahlungsfristen für Milchprodukte rechtmäßig über 30 Tage hinaus verlängern darf. Damit wird ein Verbot aufgehoben, das das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Oktober 2024 verhängt hatte. Im Mittelpunkt des Falls standen Verhandlungen zwischen Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods über leicht verderbliche Milch- und Sahnelieferungen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen nicht gegen das Gesetz zur Stärkung der Agrarorganisationen und Lieferketten (AgrarOLkG) verstoßen. Nach diesem Gesetz müssen Händler solche Lieferungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen – abhängig von der wirtschaftlichen Größe der beteiligten Unternehmen.
Das BLE hatte Edekas verlängerte Zahlungsfristen ursprünglich untersagt, nachdem 2023 Berichte über Vereinbarungen mit bis zu 49 Tagen eingingen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es unabhängige Einzelhändler einbezog, was zu einer Überschätzung des Konzernumsatzes führte. Dieser Fehler untergrub die Rechtsgrundlage für das Vorgehen des BLE.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte das Vorgehen des BLE scharf und warf der Behörde vor, wiederholt rechtliche Grenzen bei der Durchsetzung zu überschreiten. Der HDE forderte mehr Zurückhaltung bei der Auslegung des Gesetzes. Die Edeka-Zentrale lehnte eine Stellungnahme zum Urteil ab.
Dieses Urteil ist bereits das zweite Mal, dass ein Gericht eine Entscheidung des BLE auf Basis des Lieferkettengesetzes kippt. Das BLE könnte zwar noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen, doch bis zu einer möglichen Revision bleibt das aktuelle Urteil bestehen.
Die Entscheidung ermöglicht es Edeka, weiterhin längere Zahlungsfristen mit Milchlieferanten auszuhandeln. Die Durchsetzungsbefugnisse des BLE stehen zunehmend in der Kritik – zwei von fünf Urteilen auf Grundlage des Lieferkettengesetzes wurden inzwischen revidiert. Der Fall zeigt die rechtlichen Herausforderungen bei der Regulierung von Zahlungsbedingungen in agrarischen Lieferketten auf.






