Bergisch Gladbach kämpft mit OGS-Platzmangel trotz Rechtsanspruch ab 2026
Hiltrud BolnbachBergisch Gladbach kämpft mit OGS-Platzmangel trotz Rechtsanspruch ab 2026
Ab 2026 haben alle Erstklässler in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS). Doch in Bergisch Gladbach bleibt unklar, wie viele Betreuungsplätze tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Stadt gibt zu, dass sie die genauen Zahlen erst Anfang nächsten Jahres nennen kann – für Eltern eine unsichere Wartezeit, da die Nachfrage das Angebot zu übersteigen droht.
Die Kommune räumt ein, dass nicht jede Familie, die eine OGS-Betreuung wünscht, auch einen Platz erhalten wird. Schulleitungen und OGS-Träger haben Eltern bereits vor der begrenzten Verfügbarkeit gewarnt. Zwar könnte die gesamtstädtische Kapazität theoretisch alle Erstklässler mit Rechtsanspruch abdecken, doch an einzelnen Schulen wird es Engpässe geben: An der GGS Heidkamp fehlen 23 Plätze, an der GGS Moitzfeld 10 und an der KGS Frankenforst 7.
Bei der Vergabe werden ab 2026 die Erstklässler aufgrund des neuen Gesetzes priorisiert, während ältere Schüler mit wechselndem Betreuungsbedarf weiter hinten in der Warteschlange landen. Allerdings erfasst Bergisch Gladbach nicht, an welchen Schulen Bewerbungen abgelehnt werden oder wie viele Familien ihren Wunschstandort nicht erhalten. Die Stadt arbeitet daran, die Kapazitäten durch Anmietungen, Erweiterungsbauten und effizientere Raumnutzung auszubauen – doch einige Projekte werden erst Ende 2028 oder später abgeschlossen sein.
Für Eltern bedeutet das eine lange Phase der Ungewissheit. Die überarbeiteten Aufnahmekriterien sollen erst im Dezember 2025 vorliegen, und die endgültige Zusage für Schulplätze – inklusive der OGS-Betreuung – wird es erst Ende März 2026 geben. Im vergangenen Jahr hatten zwei Familien geklagt, nachdem ihre Kinder an der Wunschschule abgelehnt worden waren; eine Klage hatte Erfolg, die andere scheiterte. Bisher hat keine Grundschule in der Stadt freie Plätze für das Schuljahr 2026/27 bestätigt. In der Vergangenheit mussten die Behörden bei Übernachfrage bereits strenge Vergabekriterien anwenden.
Zwar tritt der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz 2026 in Kraft, doch Bergisch Gladbach kann noch nicht garantieren, dass alle Antragsteller auch einen Platz erhalten. Angesichts verzögerter Ausbauprojekte und Engpässen an zentralen Schulen müssen sich Familien auf eingeschränkte Wahlmöglichkeiten einstellen. Die endgültigen Zuteilungen werden erst wenige Monate vor Schulbeginn feststehen.






