AfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren in Wuppertal
Hiltrud BolnbachAfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren in Wuppertal
In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Mitglied Tim Schramm aus Wuppertal ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der Antrag stellt die Neutralität des zuständigen Richters Hartmut Beucker infrage und wirft zudem Fragen zu Schrammens Verbindungen zu AfD-Politikern sowie seinem Militärdienst in der Ukraine auf.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm war bereits im Juli eingeleitet worden; der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen reichte den offiziellen Antrag am 26. September beim Landesparteigericht ein. Schramm, der die Vorwürfe parteiischer Verhaltensweisen zurückweist, bleibt weiterhin politisch aktiv – trotz des laufenden Verfahrens kandidierte er erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat und sicherte sich dort einen Sitz.
Der Befangenheitsantrag argumentiert, dass Richter Beuckers Beteiligung an Schrammens Aufnahme in die Partei Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufkommen lässt. Zudem verschärfen die Tatsachen, dass Beucker derselben AfD-Fraktion angehört wie der Landtagsabgeordnete Sven Tritschler – der in Verbindung mit Schramm steht –, die Bedenken. Der Antrag hält diese Verflechtungen für unumkehrbar und sieht darin eine berechtigte Sorge vor Voreingenommenheit im Verfahren.
Auch Schrammens Militärdienst aufseiten der ukrainischen Streitkräfte im Kampf gegen Russland wird als Beleg für parteiisches Verhalten angeführt. Innerhalb seines lokalen AfD-Verbands genießt er jedoch weiterhin starke Unterstützung, sodass seine Position vorerst gesichert scheint.
Über den Befangenheitsantrag muss nun entschieden werden – das Ergebnis könnte die Fairness des Ausschlussverfahrens gegen Schramm maßgeblich beeinflussen. Sollte der Antrag stattgegeben werden, wäre eine Neuverhandlung mit einem anderen Richter denkbar. Letztlich wird das Verfahren klären, ob Schrammens Handlungen und Verbindungen gegen die Parteistatuten verstoßen.






